Wegweiser durch die Berufslehre

5.1. Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung bietet Jugendlichen und Erwachsenen Einzelberatungen in Fragen der Berufs- und Laufbahnwahl an.

BBG Art. 49

Die Berufsberatung und die Organisation der Arbeitswelt (OdA) des jeweiligen Berufsfelds können Auskunft geben über weiterführende Ausbildungen wie die Berufsprüfung, die höhere Fachprüfung oder den Besuch von höheren Fachschulen und Fachhochschulen (FH).